Den 18. December in der Nacht, da die Nachtmeße angehen solte, kompt der Patriarch von seinem Neu-Jerusalem unvermutlicher Weise nach Moskow in die Hauptkirche, hält ordentlicher Weise die Frühstunden, nimpt redlich seinen Patriarchen Stab, welchen er an seinem Gestühl, da er sein Ampt verlaßen und von Moskow gewichen war, hatte stehen lassen und wischet wieder daran zum Thor hinaus. Alß er von S[eine]r Zar. Maj. beschiket und gefraget ward, warumb er ohne (183r) Befehl nach Moskow und auff die Patriarchalstelle, die er doch muhtwilliger Weise selbst verlassen hätte, erschienen wäre, ließ er sagen, er hätte eine Offenbahrung gehabt, daß er solches thun, und an selbigen Ort erscheinen, und die anwesende russische Heiligen anbehten solte. Endlich aber, als ihm nachgeschikt und der Stab, den er entführet hatte, ihm abgenommen ward, ließ er sagen, was er gethan hätte, wäre alles auff Expressen Ihro Czar. Maytt. geschehen, nachdem mahl es an ihm von dem Bojaren Nikita Alexeewitz Susin ausdrüklich geschrieben wäre, welches Schreiben er auch Ihro Czar. Maytt. durch einen von seiner Geistlichkeit zuschiken und zeigen lassen wolte. Hierauff gieng ein Scrutinium an, und worden viel berichtiget, die heimliche Correspondence mit dem Patriarchen geflogen hätten, unter andern ward auch der Bojar Nikita Susin eingezogen und wegen des Brieffes, den er an den Partriarchen geschrieben hätte, examiniret, gab sich in dem vor Gott und Ihro Czar. Maytt. schuldig und bezeigte, daß er damit seine Schuldigkeit, mit der er dem Patriarchen vieler Wolthaten obligiret gewesen, ablegen und dergestalt ihn bey Ihro Czar. Maytt. wieder in Gnaden zu bringen, befliessen gewesen. Weilen es aber übel gelungen, bitte er umb Gnade und (183v) erwahrte sein Urtheil, ward demnach endlich zum Tode verurtheilt, hernach aber von beyden czar. Printzen erbethen und ins ewige Exilium nach Kasan verschiket und alle seine Gütter confisciret zu werden declariret, welches auch erfolgte. Dieses Bojaren Gemahlin, eine Person über 30 Jahr, nachdem ihr berichtet worden, daß ihr Ehgemahl nach der Tortur gebracht, ist, druber bestürzt, in Omacht gefallen, drey Tage gantz sprachloß gelegen und hat also für Kummer den Geist auffgegeben.
Suplementum des 1664 Jahres