Hitler hat dabei im Sinn, daß Schuschnigg vor drei Jahren nicht – wie er selbst -
durch Wahlen in sein Amt gekommen ist, sondern als Ersatzmann für den toten Dollfuß.
Hitler legt Schuschnigg eine „Liste mit deutschen Vorschlägen für eine endgültige Regelung der österreichischen Frage“ vor. Die wesentlichen Forderungen lauten:
● Konsultationspflicht für beide Regierungen in außenpolitischen Fragen,
● Ernennung des Staatsrats Dr. Seyß-Inquart zum Innenminister und Unterstellung des Sicherheitswesens unter diesen,
● politische Betätigungsfreiheit der österreichischen Nationalsozialistischen Partei zur legalen Betätigung im Rahmen der „Vaterländischen Front“,
● Amnestie für alle wegen nationalsozialistischer politischer Betätigung inhaftierten Österreicher,
● Wiederherstellung der Pressefreiheit,
● Zusammenarbeit der Streitkräfte Österreichs und Deutschlands,
● Vorbereitung der Angleichung der Wirtschaftssysteme beider Länder unter Leitung eines gewissen Dr. Fischböck als Finanzminister und die
● Zusicherung der Deutschen Reichsregierung, daß sich reichsdeutsche Partei-dienststellen nicht in innerösterreichische Verhältnisse einmischen.
Die „Vorschläge“ enden mit dem Ultimatum: „Der Bundeskanzler erklärt sich bereit, die vereinbarten Maßnahmen bis zum 18. Februar 1938 durchzuführen“32, also in nur einer Woche. Kanzler Schuschnigg macht dagegen geltend, daß ein Teil der Forderungen nach der Verfassung nur der österreichische Bundespräsident erfüllen könne, und es gelingt ihm, ein paar Details mit Hitler zu verhandeln und zu ändern. So wird zum Beispiel Dr. Fischböck nicht Finanzminister. Doch nachdem ihm Hitler klargemacht hat, daß er – Schuschnigg – unterschreiben müsse oder er – Hitler – auch anders handeln könne, setzt Schuschnigg seinen Namen unter das Papier.
Zurückgekehrt nach Wien, muß der österreichische Kanzler die deutschen Forderungen in die Tat umsetzen, sein Kabinett umbilden, Verurteilte amnestieren und zu alle dem den Bundespräsidenten überreden. Die Nationalsozialisten, nun vom Verbot befreit und ohne weiter von der Polizei verfolgt zu werden, mobili-31 Benoist-Méchin, Band 5, Seite 200
32 ADAP, Band I, Dokumente 294/295, Seiten 421-424
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sieren jetzt in Graz, Salzburg, Klagenfurt und Linz die Massen und zeigen offen ihre Sympathie für eine Anschlußlösung. Minister Seyß-Inquart fahrt durch die Lande, um die Führer der Nationalsozialisten in den Bundesländern zur Mäßigung zu mahnen, doch der Zug ist nicht mehr aufzuhalten. Der Druck der Straße wächst und Hitler besteht nachträglich doch noch einmal auf der Forderung, Dr.
Fischböck als Finanzminister Österreichs einzusetzen.
Dr. Schuschniggs „Volksabstimmung“
Nun tritt der Bundeskanzler Schuschnigg die Flucht nach vorne an. Er glaubt, daß die Mehrheit der Bürger Österreichs für die Selbständigkeit des Landes und gegen einen Anschluß ist. Auch hegt er offensichtlich Illusionen über den Be-liebtheitsgrad der eigenen Person. Schuschnigg setzt am Mittwoch, den 9. März, ganz überraschend eine Volksabstimmung zur Anschlußfrage für den nächsten Sonntag an, das ist vier Tage später. Die kurzgesteckte Frist und manches andere zeigen, daß der Bundeskanzler hier in Panik handelt. So hat er es unterlassen, die Gesamtheit der Minister zum Plan der Volksabstimmung zu befragen, was nach Artikel 65 der Verfassung erforderlich gewesen wäre. Da es seit 1929 auf Bundesebene und seit 1932 auf Landesebene keine Wahlen mehr gegeben hat, und weil Wahlen 1933 von Dollfuß generell verboten worden waren, gibt es in ganz Österreich keine aktuellen Wählerlisten mehr. Zudem hat der demokratie-entwöhnte Bundeskanzler angeordnet, daß Wahlaufsicht und Stimmauszählung allein von der „Vaterländischen Front“ vorzunehmen sind, also vom Regierungs-lager. Des weiteren begrenzt Kanzler Schuschnigg das Wahlalter nach unten auf 25 Jahre. Er befürchtet, daß besonders junge Wähler zu einem Anschluß an das Deutsche Reich tendieren. Und als letztes befiehlt Dr. Schuschnigg, daß in den Wahllokalen nur Stimmzettel mit dem Aufdruck „JA“ ausgegeben werden, was ein Ja zur Unabhängigkeit bedeutet. Wer für den Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich stimmt, muß sich dazu einen mit „Nein“ beschriebenen Zettel in vorgeschriebener Größe selber fertigen und zur Wahl mitbringen. In § 22 der Verordnung über diese Volksbefragung ist dazu folgendes geregelt: